Allgemeine Geschäftsbedingungen der Subnova GmbH

GELTUNGSBEREICH

Die  Subnova GmbH 

Ludwigsstraße 6  

55116 Mainz  

Geschäftsführer: Yalcin Yildirim. Houari Bedjilali Soler 

E-Mail: contact@subnova-fms.de

Telefon: 06131-265040

Handelsregister Mainz, HRB 50136 

(nachfolgend „Subnova“ genannt) bietet ihren Kunden Leistungen zur Energieberatung, wie zum Beispiel Energieeffizienzberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude,  die Unterstützung bei der energetischen Fachplanung und der Baubegleitung von Einzelmaßnahmen (Sanierung) und zum Effizienzhaus (Neubau/Sanierung), Wärmebrückenberechung, Heizlastberechnung, Heizflächenauslegung, Solarsimulation, Photovoltaik Simulation, Lüftungskonzepte, Luftdichtheitskonzepte, Fördermittelberatung etc. an (nachfolgend einzeln und zusammen „Energieberatung oder Leistung(en) zur Energieberatung“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für die Energieberatung, die Subnova für ihre Kunden erbringt. Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages zur Energieberatung mit Subnova gültige Fassung AGB.  

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, als auch gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.  

Dies AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Subnova ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Subnova in Kenntnis der AGB des Kunden die von Subnova geschuldete Leistung vorbehaltlos ausführt. 

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.  

Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.  

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 

2. VERTRAGSSCHLUSS  

Subnova erstellt dem Kunden ein Angebot, welches die jeweils von Subnova zu erbringende Leistungen der Energieberatung und das dafür an Subnova zu entrichtende Entgelt enthält sowie ggf. weitere Einzelheiten zu Leistungsabwicklung enthält.   

Der Vertrag zur Energieberatung kommt zu Stande, wenn der Kunde das entsprechende Angebot von Subnova annimmt. Soweit das Angebot eine Befristung enthält, kommt der Vertrag zur Energieberatung nur zu Stande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der entsprechenden Frist annimmt.  

Soweit die vom Kunden angestrebten Maßnahmen, für die Subnova Leistungen der Energieberatung erbringt, staatlicher Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (nachfolgend „BAFA“) unterliegen, steht der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt, dass das BAFA eine entsprechende Zuwendung bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.  

3. PFLICHTEN DES KUNDEN  

Der Kunde hat Subnova die Informationen zur Verfügung stellen, die Subnova zur Durchführung der jeweils durch Subnova geschuldeten Energieberatung vom Kunden benötigt, bzw. die vom Kunden beauftragten Fachhandwerker anzuweisen, Subnova, die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.  

4. MÄNGELRECHTE  

Dienstleistungen 

Wenn Subnova unter dem geschlossenen Vertrag zur Energieberatung Dienstleistungen erbringt, steht Subnova dafür ein, dass Subnova ihre Verpflichtungen nach dem Vertrag zur Energieberatung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringt; Subnova ist jedoch nicht für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges verantwortlich.  

Für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 5.  

Werkleistungen  

Wenn der Kunde Verbraucher ist, bestimmen sich die Rechte des Kunden bei Werkleistungen nach den gesetzlichen Regelungen, mit Ausnahme von Ansprüchen auf Schadensersatz und dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen, für die Subnova nach Maßgabe der Ziffer 5 haftet.  

Wenn der Kunde Unternehmer ist, bestimmen sich die Rechte des Kunden bei Mängeln nach den gesetzlichen Regelungen, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.  

Sofern das durch Subnova zu erstellende Werk mangelhaft ist, kann Subnova zunächst nacherfüllen, wobei die Nacherfüllung unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen hat.  

Der Kunde hat Subnova die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere das beanstandete Werk zu Prüfungszwecken zu übergeben.  

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, trägt Subnova nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Subnova vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. 

Schlägt die Nacherfüllung zweimalig fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, so ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Mängelrechte gel-end zu machen, insbesondere vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen herabzusetzen und zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Maßgabe der Ziffer 5 zu verlangen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Subnova die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert.  

5. HAFTUNG  

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Subnova bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

Auf Schadensersatz haftet Subnova – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Subnova vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur  

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Subnova jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus Ziffer 5.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Subnova nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Subnova einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.  

6. WIDERRUF DES VERTRAGES   

Wenn der Kunden Verbraucher ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.  

Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der diesen AGB angefügten Widerrufsbelehrung widergegeben sind.  

7. VERGÜTUNG  

Die Vergütung für die durch Subnova zu erbringende Energieberatung ist im Vertrag zur Energieberatung festgelegt.  

Soweit im Vertrag zur Energieberatung nicht anderweitig festgelegt, ist die Vergütung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Konto von Subnova zu erfolgen.  

Soweit die von Subnova zu erbringende Energieberatung der staatlichen Förderung unterliegt, zahlt der Kunde seinen Eigenanteil. Subnova erhält den staatlichen Zuschuss direkt von der BAFA.  

8. DATENSCHUTZ  

Subnova verarbeitet bei der Erbringung der Leistungen zur Energieberatung personenbezogene Daten des Kunden. Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden gibt die „Information zur Datenverarbeitung“, die Subnova dem Kunden bei Erhebung der Daten zur Verfügung stellt.  

9. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/  zu finden ist.  

Subnova ist gesetzlich verpflichtet, Verbraucher auf ihre E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: [contact@subnova-fms.de].  

Hiermit informiert Subnova Kunden, die Verbraucher sind, darüber, dass Subnova nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist. 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN    

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Subnova und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Verbraucher ist und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zur Energieberatung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. 

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Subnova in Mainz. Subnova ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 

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