Zertifizierte Qualitätssicherung

Ihre Baubegeleitung

Unsere Energieeffizienz Experten begleiten Sie bei der Sanierung oder dem Bau eines Effizienzhauses und helfen Ihnen, die passenden staatlichen Förderungen und Zuschüsse zu finden und zu beantragen. Wir identifizieren die optimalen Förderprogramme für Ihr Vorhaben, prüfen die Voraussetzungen und übernehmen die gesamte Antragstellung – damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Projekt konzentrieren können.

SO EINFACH FUNKTIONIERT ES

In 4 Schritten durch eine Baubegleitung

1. Schritt

kostenlose Beratung

Bis zur Antragsstellung bleibt unsere Leistung kostenfrei

Hausdaten & Dokumente digital einreichen

Das Gespräch findet am Telefon oder über einen Teams Videocall statt

2. Schritt

Antragstellung

Wir stellen Ihren Antrag innerhalb 24 Stunden

Wir stellen den Antrag in Vollmacht. Dir bleibt somit der bürokratische Aufwand erspart.

Dokumente rund um Ihren Antrag bekommst Sie von uns digital zugesendet

3. Schritt

Förderzusage

Die Mitteln wurden beim Bafa für Ihre Maßnahme reserviert.

Bei der baulichen Umsetzung sind wir an Ihrer Seite

wir sorgen für die Einhaltung der energetischen Anforderungen

4. Schritt

Auszahlung deiner Förderung

bis zu 50% unserer Kosten werden Ihnen im Rahmen der Fachplanung und Baubegleitung zurückerstattet

Nach erfolgreicher Sanierung leiten wir die Auszahlung der Förderung beim BAFA ein

SICHERE DIR 5% FÖRDERBONUS

Werden im Anschluss an eine Energieberatung Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage eines iSFPs umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um 5% (iSFP-Bonus).

MEHR INFORMATIONEN ZUM FÖRDERPROGRAMM

Häufig gestellte Fragen

Die BEG EM ist ein Förderprogramm der Bundesregierung, das Eigentümerinnen und Eigentümern von Bestandsgebäuden finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen bietet.

Die BEG EM fördert eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen wie beispielsweise die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, den Austausch von Fenstern und Türen sowie den Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen. Voraussetzung ist hier immer eine energetische Verbesserung des Objekts.

Alle Investoren, einschließlich Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, die förderfähige Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden durchführen möchten, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, muss der Eigentümer vor der Antragsstellung über die Möglichkeit einer Förderung sowie über den maximalen Förderbetrag informiert werden.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die BEG EM beträgt bei Wohngebäuden 60.000 Euro pro Wohneinheit bzw. bis zu maximal 5 Millionen Euro für ein Nichtwohngebäude.

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann je nach Fall unterschiedlich sein. Erfahrungsgemäß dauert es jedoch etwa 10-16 Wochen, bis der Förderantrag bewilligt wird.

Ja, es können mehrere Maßnahmen in einem Antrag beantragt und gefördert werden.