Förderung & Finanzierung

Energieberatung für Nicht­wohn­gebäude – BAFA Modul 2 einfach erklärt

Was Sie als Eigentümer oder Verwalter wissen müssen.

Energieverbrauch senken, gesetzliche Vorgaben erfüllen, Immobilien zukunftssicher machen – aber wie? Gerade für Eigentümer und Verwalter von Nichtwohngebäuden wie Büro-, Verwaltungs- oder Gewerbeimmobilien ist die energetische Sanierung ein komplexes Vorhaben. Die Energieberatung nach BAFA Modul 2 bringt Struktur ins Vorgehen: Sie liefert fundierte Analysen, konkrete Maßnahmenempfehlungen und eröffnet Zugang zu attraktiven Fördermitteln.

Was ist das BAFA Modul 2?

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach BAFA Modul 2 ist ein vom Staat gefördertes Verfahren, das die energetische Qualität von Bestandsgebäuden umfassend analysiert. Es richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Träger öffentlicher Einrichtungen sowie die Wohnungs- und Gebäudewirtschaft – insbesondere mit größeren oder komplexeren Portfolios.

Zielsetzung

Das Modul 2 verfolgt das Ziel, Energieeffizienz und erneuerbare Energien systematisch in die Planungs-, Betriebs- und Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Es liefert belastbare Entscheidungsgrundlagen für Sanierung, Umbau oder schrittweise Optimierung, auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten oder ESG-Vorgaben.

Rechtsgrundlage

Die Analyse basiert auf der Norm DIN V 18599, welche alle energetischen Aspekte von Nichtwohngebäuden abbildet, inklusive Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung.

Ergebnis

Sie erhalten einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht mit:

  • Darstellung des energetischen Ist-Zustands,
  • Vorschlägen für konkrete Maßnahmen (auch in Varianten),
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,
  • Empfehlungen zur Umsetzung, z. B. nach Dringlichkeit oder technischer Machbarkeit.

Unterschied zu Modul 1 (Energieaudit DIN EN 16247)

Während Modul 1 ein Energieaudit gemäß EU-Richtlinie ist – eher überblicksartig, verpflichtend für große Unternehmen und auf kurzfristige Effizienzpotenziale ausgerichtet –, zielt Modul 2 auf die detaillierte energetische Bewertung von Gebäuden. Es ist freiwillig, aber förderfähig und bietet mehr strategische Tiefe für langfristige Planungen.

Für wen ist die geförderte Energieberatung nach BAFA Modul 2 geeignet?

Das BAFA Modul 2 richtet sich an alle, die Nichtwohngebäude energetisch optimieren oder sanieren möchten, sei es im Bestand oder vor einer anstehenden Maßnahme.

Typische Zielgruppen sind:

  • Unternehmen mit Büro-, Verwaltungs- oder Produktionsgebäuden.
  • Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft, insbesondere bei gemischt genutzten Gebäuden, in denen Wohn- und Gewerbeflächen kombiniert sind.
  • Kommunen und öffentliche Träger, z. B. bei Schulen, Kitas, Rathäusern oder Sporteinrichtungen.
  • Gewerbeimmobilienbesitzer sowie Projektentwickler, die eine Sanierung oder strategische Umnutzung planen.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Das Gebäude muss überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • Die Beratung muss durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten oder -Expertin durchgeführt werden (gelistet bei der DENA).
  • Die Antragstellung erfolgt vor Vertragsabschluss mit dem Energieberatungsunternehmen.
  • Die Förderung gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten, unter der Voraussetzung, dass ein Effizienzhaus-Standard der bundeseigenen Förderprogramme angestrebt wird.

Die Grundlage von Modul 2: Was die DIN V 18599 regelt

Das Förderprogramm Modul 2 des BAFA basiert auf der DIN V 18599, einer Norm, die speziell für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden entwickelt wurde. Sie bildet die Grundlage für die gesamte Analyse innerhalb des Programms.

Im Mittelpunkt steht die ganzheitliche Betrachtung des Energieverbrauchs und die Entwicklung eines strukturierten Sanierungsfahrplans – angepasst an die jeweilige Nutzung, Größe und Komplexität des Gebäudes.

Die Beratung umfasst:

  • Eine detaillierte Analyse des Energiebedarfs – inkl. Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung.
  • Ein individuelles Sanierungskonzept, das entweder als umfassender Bericht oder in Form eines mehrstufigen Sanierungsfahrplans dargestellt wird.
  • Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit geplanter Maßnahmen, inklusive Einsparpotenzial und Amortisationszeit.
  • Die Integration erneuerbarer Energien und innovativer Technologien – z. B. Photovoltaik, Wärmepumpen oder digitale Steuerungssysteme.

Förderkonditionen im Überblick

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach BAFA Modul 2 wird mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Nettogrundfläche des jeweiligen Gebäudes:

  • Bis 200 m² Nettogrundfläche: maximal 850 € Zuschuss
  • 200–500 m² Nettogrundfläche: maximal 2.500 € Zuschuss
  • Über 500 m² Nettogrundfläche: maximal 4.000 € Zuschuss

Hinweis:Die Ergebnisse der Energieberatung können als Grundlage für weitere Förderprogramme dienen, beispielsweise im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierzu zählen Zuschüsse für Einzelmaßnahmen oder umfassende Sanierungen von Nichtwohngebäuden. Detaillierte Informationen zu diesen Programmen finden Sie auf der Website des BAFA.

Vorteile für Eigentümer und Verwalter

Die Energieberatung nach BAFA Modul 2 bietet Eigentümern und Verwaltern von Nichtwohngebäuden eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen im Gebäudemanagement. Durch die umfassende Analyse erhalten Sie:

  • Transparenz über den energetischen Zustand und detaillierte Einblicke in den aktuellen Energieverbrauch und die Effizienz Ihres Gebäudes.
  • Einsparpotenziale in konkreten Bereichen, in denen Energie und Kosten eingespart werden können.
  • Priorisierung von Maßnahmen und Empfehlungen, welche Sanierungsmaßnahmen kurz-, mittel- und langfristig sinnvoll sind.
  • Strategische Planung über mehrere Jahre und Entwicklung eines Sanierungsfahrplans, der auf Ihre finanziellen und betrieblichen Rahmenbedingungen abgestimmt ist.
  • Eine höhere Attraktivität und des Immobilienwerts. Energieeffiziente Gebäude sind für Mieter und Käufer attraktiver und erzielen höhere Marktwerte.

Wie läuft die Energieberatung für Nichtwohngebäude ab?

Der Ablauf einer Energieberatung nach BAFA Modul 2 ist klar strukturiert und läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Kontaktaufnahme mit einer zertifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem Experten:
    Nur Fachleute aus der offiziellen Expertenliste des Bundes sind berechtigt, eine förderfähige Beratung durchzuführen. Auch wir gehören dazu. 
  1. Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme:
    Im Rahmen einer Begehung werden alle relevanten Daten zum energetischen Zustand des Gebäudes aufgenommen; z. B. zur Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und Verbrauch.
  1. Erstellung des Beratungsberichts:
    Auf Grundlage der erfassten Daten erfolgt die energetische Bewertung nach DIN V 18599. Daraus entstehen konkrete Empfehlungen, gegliedert nach Wirtschaftlichkeit, technischer Machbarkeit und Priorität.
  1. Ergebnisbesprechung und strategische Einordnung:
    Die Ergebnisse werden gemeinsam durchgesprochen. Dabei wird deutlich, welche Maßnahmen sinnvoll sind, in welchem zeitlichen Rahmen sie umgesetzt werden können und welche Fördermöglichkeiten bestehen.
  1. Optional: Unterstützung bei weiteren Förderanträgen:
    Im Idealfall erhalten Sie eine Begleitung über die Beratung hinaus. Nämlich bei der Umsetzung der Maßnahmen und der Beantragung weiterer Fördermittel, so wie wir es auch tun.

Fazit: Strategisch sanieren & sinnvoll fördern lassen

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach BAFA Modul 2 schafft die notwendige Entscheidungsgrundlage, um energetische Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und technisch durchdacht anzugehen. Sie bringt Klarheit über den Ist-Zustand, zeigt Einsparpotenziale auf und hilft, gesetzliche Anforderungen frühzeitig zu erfüllen.

Gerade bei großen Liegenschaften oder komplexen Nutzungsstrukturen ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig. Wenn Sie dabei nicht nur einen Bericht, sondern einen echten Überblick benötigen – auch über ganze Portfolios hinweg –, lohnt sich der Austausch mit einem erfahrenen Partner.

Wir begleiten Sie auf diesem Weg: mit fundierter Beratung nach DIN V 18599, digitalen Tools zur Analyse und Dokumentation und dem Blick für das Machbare – von der ersten Einschätzung bis zur Förderantragstellung. 

Sprechen Sie uns gerne ganz unverbindlich an: Kontakt aufnehmen.

FAQ

Was ist das BAFA Modul 2?

Das BAFA Modul 2 ist ein Förderprogramm für Energieberatungen in Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599. Es unterstützt Eigentümer:innen bei der energetischen Bewertung und Sanierungsplanung.

Welche Gebäude fallen unter Nichtwohngebäude?

Dazu zählen u. a. Bürogebäude, Schulen, Kitas, Rathäuser, Gewerbeimmobilien, Lagerhallen und Hotels – also alle Gebäude ohne überwiegende Wohnnutzung.

Wer darf eine Energieberatung nach Modul 2 durchführen?

Nur Energieeffizienz-Expert:innen, die in der offiziellen Expertenliste des Bundes geführt sind und für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 qualifiziert sind.

Wie hoch ist die Förderung für Modul 2?

Gefördert werden 50 % der förderfähigen Beratungskosten – bis zu 4.000 €, abhängig von der Gebäudefläche.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Gefördert werden Bestandsgebäude und auch Neubauten, sofern sie das Ziel eines KfW-Effizienzhauses verfolgen. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Beratung gestellt werden und das Gebäude muss überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Gibt es einen Unterschied zwischen Modul 1 und Modul 2?

Ja. Modul 1 (Energieaudit DIN EN 16247) richtet sich primär an Unternehmen mit hohem Energieverbrauch. Modul 2 fokussiert auf die energetische Bewertung einzelner Gebäude.

Was bringt eine Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Sie zeigt Einsparpotenziale, priorisiert Maßnahmen und liefert eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Sanierungen – technisch, wirtschaftlich und förderfähig.

Wie lange ist das Beratungsergebnis gültig?

Die Ergebnisse bleiben mehrere Jahre relevant. Für Förderanträge sollten empfohlene Maßnahmen jedoch zeitnah umgesetzt werden.

Kann man mehrere Gebäude in einem Antrag bündeln?

Nein, jedes Gebäude benötigt einen separaten Antrag. Für große Portfolios empfiehlt sich ein strategisches Vorgehen mit standardisiertem Prozess.

26.06.2025
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