Eine Pflicht, die sich auszahlt
Energieaudit? Klingt erstmal nach bürokratischer Pflicht. Ist es in vielen Fällen auch, aber eben nicht nur. Richtig umgesetzt, ist ein Energieaudit die perfekte Chance, Ihren Energieverbrauch zu verstehen, Einsparpotenziale zu finden und Ihr Immobilienportfolio wirtschaftlich und klimafreundlich aufzustellen.
Ein Energieaudit ist eine systematische Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in Unternehmen und Nichtwohngebäuden. Es folgt den Anforderungen der DIN EN 16247-1 – einer europaweit anerkannten Norm, die sicherstellt, dass das Audit strukturiert, nachvollziehbar und vergleichbar durchgeführt wird.
Ziel ist es, die größten Energieverbraucher sichtbar zu machen, Prozesse zu hinterfragen und konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung abzuleiten. Anders als bei einer klassischen Energieberatung stehen beim Energieaudit nicht nur das Gebäude im Fokus, sondern auch technische Anlagen, Nutzerverhalten und betriebliche Abläufe.
Wichtig: Das Energieaudit ist nicht mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vergleichbar. iSFPs richten sich an private Wohngebäude, während Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ausschließlich für Unternehmen und Nichtwohngebäude vorgesehen sind.
Ein Energieaudit analysiert:
Das Audit muss von fachlich qualifizierten Energieauditor:innen durchgeführt werden, die über technische, betriebswirtschaftliche und normative Kenntnisse verfügen und die Anforderungen aus DIN EN 16247-1 erfüllen.
Seit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im November 2023 richtet sich die Auditpflicht nicht mehr allein nach der Unternehmensgröße, sondern nach dem Gesamtenergieverbrauch pro Jahr.
Ein Energieaudit muss alle vier Jahre rollierend, gerechnet ab dem letzten Audit, durchgeführt werden. Zudem müssen wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen dokumentiert und in einem jährlichen Umsetzungsplan festgehalten werden.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 €. Auch bei verspäteten oder unvollständigen Audits kann es zu Sanktionen kommen.
Ein Energieaudit folgt einem definierten Ablauf, und das ist gut so. Denn nur mit Struktur lassen sich belastbare Ergebnisse erzielen und echte Einsparpotenziale sichtbar machen. Die Norm DIN EN 16247-1 legt genau fest, wie ein Audit durchgeführt werden muss. Hier ein Überblick über die typischen Schritte:
Das hängt stark vom Umfang ab. Der gesamte Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor allem bei großen Portfolios oder wenn Daten unvollständig sind, ist mit einem deutlich höheren Aufwand zu rechnen.
Auch hier gilt: Der Aufwand bestimmt den Preis. Für kleinere Unternehmen beginnt ein normgerechtes Audit meist im unteren vierstelligen Bereich. Bei umfangreichen Immobilienportfolios oder technischer Komplexität steigen die Kosten entsprechend. Wichtig: Die Investition amortisiert sich in vielen Fällen durch die identifizierten Einsparpotenziale, oft bereits nach kurzer Zeit.
Ein Energieaudit ist nicht nur eine regulatorische Vorgabe, sondern ein Werkzeug, das Ihnen hilft, bessere Entscheidungen zu treffen. Statt nur Symptome zu behandeln, zeigt das Audit, wo genau Energie verloren geht, welche Maßnahmen sich rechnen und wie Sie Ihr Portfolio zukunftssicher aufstellen.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen staatliche Fördermittel zur Verfügung, die einen Teil der Kosten eines Energieaudits abdecken. Größere Unternehmen, also Nicht-KMU, erhalten keine direkte Förderung für Energieaudits. Doch auch wenn ihnen keine Zuschüsse gewährt werden, ist ein Energieaudit Grundlage für strategische Maßnahmen oder investive Förderprogramme.
Im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ werden Energieaudits nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1 und § 8a EDL-G bezuschusst.
Die Förderhöhe beträgt:
WICHTIG: Ab dem 01.01.2025 darf mit der Beratung erst begonnen werden, wenn der Förderantrag bewilligt wurde. Vorher dürfen keine Leistungsverträge wirksam werden – außer unter aufschiebender Bedingung der Förderzusage.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de – Modul 1: Energieaudit DIN EN 162
Das BAFA unterscheidet bei der Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude zwei grundlegende Module:
Zwar wird das Energieaudit selbst im Rahmen der KfW-Förderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht bezuschusst, es ist jedoch häufig Voraussetzung, um Maßnahmen wie Dämmung, Heizungserneuerung oder Anlagentechnik über BEG-Programme zu beantragen.
Energieaudit oder Energiemanagementsystem – beides zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken. Der Unterschied liegt im Ansatz und im Umfang.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine punktuelle Analyse. Es erfasst systematisch den aktuellen Energieverbrauch, deckt Einsparpotenziale auf und liefert konkrete Handlungsempfehlungen.
Ein EnMS nach ISO 50001 geht deutlich weiter. Es handelt sich um ein dauerhaft implementiertes System, das kontinuierlich überwacht, bewertet und optimiert wird. Mit klar definierten Verantwortlichkeiten, Zielwerten und internen Audits. Es eignet sich besonders für Unternehmen mit hohem Energieeinsatz und strategischer Nachhaltigkeitsausrichtung.
Für viele Unternehmen ist der richtige Weg eine Kombination aus beidem: Das Energieaudit als Einstieg und darauf aufbauend ein EnMS als strategisches Steuerungsinstrument.
In der Gebäudewirtschaft gibt es erhebliche ungenutzte Einsparpotenziale – besonders in Bestandsimmobilien. Ein normgerechtes Energieaudit schafft die Datengrundlage, um diese Potenziale systematisch zu heben.
Ein Energieaudit zeigt, wo Sie stehen und was möglich ist. Doch erst die richtigen Schlüsse daraus machen den Unterschied. Genau da setzen wir an.
Wir begleiten Sie bei der Durchführung eines normgerechten Audits nach DIN EN 16247-1, und wir denken weiter: Wir analysieren, priorisieren und übersetzen Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen. Alles digital, förderfähig und nachhaltig.